Ab Januar 2019 prüft Hecht-Schnarrenberger GbR auch Ihre Leitern
Leitern und Tritte Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.
Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
- Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
- Erstellung von Prüfdokumenten
- Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
- Anbringung des Prüfsiegels
Folgende Leistungen bieten wir an:
- Überwachung des Anwesens durch den Hausmeister
- Wohnungsübergaben nach Mieterwechsel , Zähler ablesen uvm...
- Reinigungsdienste (Innenbereich)
- Reinigungsdienste (Außenbereich)
- Winterdienst
- Baustellenreinigung, Baustellenzwischenreinigung
- Gartenpflege , Grünrückschnitt, Rasen mähen
- Mülltonnenservice (Bereitstellung für Abholung, Zurückstellung)
- Müllentsorgung
- Hausbetreuung in Abwesenheit
- Botengänge und Fahrten
- Einkaufsservice
- Hausmeisternotdienste
- Baggerarbeiten
- Gastankfreilegung , Oberflächen abziehen, uvm...
- Reinigung Fenster & Türen
- Trockenbau & Einbau von genormten Fertigteilen
- Aufbau von Möbel und Küchen
- Vermittlung von Fachfirmen im Auftrag von Kunden